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öffentlich


Spenden 2023; Zustimmung der Entgegennahme



Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 27.10.2008 hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke" übersandt. Sie dienen im Wesentlichen dazu, kommunale Wahlbeamte soweit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachts der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 StGB) zu schützen.

Die Empfehlung findet keine Anwendung bei Zuwendungen deren Entgegennahme nach der allgemeinen Verkehrsanschauung als sozialadäquat (sozial üblich) gilt (z.B. Kuchenspenden von Eltern).

Als Maßstab für die Anwendung sollte gelten:
Es darf für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entstehen, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insb. dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

Deshalb sollen Zuwendungen auch erst nach Zustimmung des Gemeinderats endgültig angenommen werden.

Im Jahr 2022 sind insgesamt Spenden in Höhe von 439,67 € bei der Gemeinde eingegangen. Die Spenden erfolgten im Einzelnen:

Sachspenden insgesamt 89,67 € :
  • ALDI SÜD 89,67 € (Flursäuberungsaktion)
Geldspenden insgesamt 350,00 €
  • Max Weigl GbR 350,00 € (Christbaum 2023)

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der endgültigen Annahme der Spenden zu.
 


 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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