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öffentlich


Bebauungsplan Nr. 23 "Kinderbetreuungseinrichtung An der Lechfeldstraße",
6. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Billigungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit



Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung am 11.12.2023 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Kinderbetreuungseinrichtung An der Lechfeldstraße" und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

Inhalt der gegenständlichen Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht zur Erweiterung der Kinderbetreuungseinrichtungen an der Lechfeldstraße und der Überplanung der bestehenden Kindergartenfläche.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Grundstücke mit den Flurnummern 603/0 (Tfl.) und 602/3, Gemarkung Kleinaitingen.
Die Grundstücke liegen zu Teilen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 "An der Lechfeldstraße" und im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.

Um das erforderliche Baurecht für die Umsetzung des Projektes zu schaffen, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
Um bei der künftigen Entwicklung gleiche Maßstäbe ansetzen zu können, ist es sinnvoll die Teilfläche des bestehen Kindergartens mit zu überplanen.
Die Flächen sollen als Gemeinbedarfsflächen zu Kinderbetreuungszwecken im Bebauungsplan festgesetzt und im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Das Planungsbüro OPLA wurde mit der Ausarbeitung der Bauleitpläne beauftragt.
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, welche konkrete Betreuungsarten umgesetzt werden sollen, wurde das Büro OPLA beauftragt, die Festsetzungen im Bebauungsplan auf ein Mindestmaß der Erforderlichkeit zu richten, um in den Gebäudeplanungen möglichst flexibel agieren zu können.

Der erarbeitete Vorentwurf ist im RIS eingestellt.

Herr Hampp stellt die Vorentwurfsplanung vor.

GRM Stefan Büschl fragt an, ob eine separate Ausgleichsfläche ausgewiesen wird. Dies wird ihm aufgrund des positiven Ökokontos verneint.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 "Kinderbetreuungseinrichtung An der Lechfeldstraße" und den Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung.

Die Verwaltung und das Büro OPLA werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für beide Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Um weitere räumliche Verwendungsmöglichkeiten in Zukunft offen zu halten, wird der Beschluss ohne genauer Definition dieser verabschiedet.


 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
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