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öffentlich


Bebauungsplan Nr. 20.2 "Altortbereich Nord";
Abwägung im Rahmen der öffentlichen Auslegung und TÖB-Beteiligung nach §§ 3,4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss



Sachvortrag:

Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 27.09.2023 fand zum Bebauungsplan-Entwurf in der Zeit vom 17.10.2023 bis 17.11.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat das Büro Arnold Consult ausgewertet und dazu Abwägungsbeschluss-Vorschläge erarbeitet.

Herr Sahlender nimmt an der Sitzung teil und erläutert die eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsbeschlüsse.

Nach Billigung der Abwägungsbeschlussvorschläge im Rahmen der Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung kann der Bebauungsplan als Satzung gemäß §10 BauGB und Art. 23 GO beschlossen und anschließend in Kraft gesetzt werden.
 

Beschluss 1:

Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 20.2 "Altortbereich - Nord" eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe vorgenannte Einzelabwägungen).
Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 20.2 "Altortbereich - Nord" vorgebracht.
Da die vorgenommenen redaktionellen Konkretisierungen und Klarstellungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.


Beschluss 2:

Der einfache Bebauungsplan Nr. 20.2 "Altortbereich - Nord", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 31.01.2024, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung mit Umweltbericht (Teil C) in der Fassung vom 31.01.2024 wird als Bestandteil des einfachen Bebauungsplanes Nr. 20.2 "Altortbereich - Nord" gebilligt.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 


 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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