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öffentlich


Gaststättenmodernisierung, Endbericht zur Maßnahme



Sachvortrag:

Nach Abschluss der Maßnahme und Eingang des Förderbescheids von der Regierung von Schwaben kann die Gaststättenmodernisierung abgeschlossen werden.

Gesamtkosten (netto, da steuerabzugsberechtigt!)
393.176,76€
abzgl. Förderung aus dem Förderprogramm "Modernisierung von Gaststätten
127.600,00€
Kosten der Gemeinde
265.576,76€

Am 06.12.2023 (=nachdem die Ladung verschickt wurde) ist noch eine Rechnung in Höhe von 584,53€(netto) dazugekommen, die im obigen Betrag nicht enthalten ist.


1.    Wartungsverträge:
Für die Wartung der Küche und der Kühlgeräte werden Wartungsverträge abgeschlossen, damit das Eigentum der Gemeinde in gutem Zustand bleibt.
Weitere Kosten wie z.B. Betriebsmittel, Beseitigung von Störungen, Zubehör sind darin nicht enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
Die Kosten (Wartung, sowie anfallende Kosten) werden 1:1 lt. Pachtvertrag auf den Pächter umgelegt.

1.1 Küchengeräte: im Vertrag mit Küchen Michl sind Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie die vorgeschriebene Überprüfung gem. DGUV 100-500/2.6 enthalten (1.330€/netto)

1.2 Kühlgeräte: Für die Wartung der Kühlgeräte wird mit der Fa. Triendl ein Wartungsvertrag in Höhe von 550€/netto geschlossen.

2.    Altgerät:
Für das Altgerät (Rational) wurden 1.000€ gutgeschrieben.


GRM Büschl Georg merkt an, dass hier wohl ein schlechter Preis erzielt worden ist.  
BGM Fiehl erklärt daraufhin, dass das Gerät in einem desolaten Zustand war. Die Reparatur des Gerätes hätte 4.066 Euro netto gekostet.  

GRM Thomas Heider fragt nach, warum die Angebotskosten von 413.000 Euro brutto um mehr als 54.000 Euro brutto überstiegen worden sind. Wer hat die Mehrkosten genehmigt?

Herr Ohler erklärt, Nachträge über 10 % der Auftragssumme oder mehr als 6.000 € sind genehmigungspflichtig (s. § 8 II Nr.2 Buchstabe e der GeschO)     
Auftrag an die Verwaltung: Alle Mehrkosten oder Nachträge sind zur nächsten Sitzung dem Gremium vorzulegen.   


Es wird nochmal daran erinnert, dass alle Mehrkosten oder Nachträge dem Gremium zur nächsten Sitzung vorzulegen sind.

Beschluss:

Der Abschluss und die Kosten der Maßnahme, sowie die künftigen Wartungsverträge werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 


 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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