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öffentlich


Gründung des Regionalwerks Lech-Wertach-Stauden; Beschluss Satzung



Sachvortrag:

Die Energiewende und der politische Paradigmenwechsel bei Energiethemen in den vergangenen Monaten halten für Kommunen weitreichende Herausforderungen bezüglich Planung und Umsetzung auf Ortsebene und auf der Regionalebene bereit. Um eine möglichst effiziente Planung zu gewährleisten und einen hohen Grad an Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung für die Region zur erreichen, wollen die Kommunen des Begegnungsland Lech Wertach e. V., Kommunen der ILE "Zwischen Lech und Wertach" und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden diese Herausforderungen gemeinsam anpacken.

Um die Kommunen für diese Aufgaben zu befähigen und ein rechtssicheres Modell auszuarbeiten, fand am 16.03.2023 ein gemeinsamer Workshop mit der Anwaltskanzlei für Kommunalberatung Becker Büttner Held (bbh) statt. Hier wurde die Gründung eines regionalen Energiewerks vorgeschlagen und diskutiert mit dem Ziel, die Aufgabe der Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu organisieren.

Das angestrebte Organisationsmodell eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) wurde im Rahmen einer interkommunalen Informationsveranstaltung am 27.04.2023 den Stadt- und Gemeinderäten der beteiligten Kommunen vorgestellt. Die Kanzlei BBH hatte dazu den Auftrag bekommen, die für die Gründung des gKU erforderlichen Satzungs- und Konsortialvertragsunterlagen auszuarbeiten. Darauffolgend beschlossen die teilnehmenden Kommunen grundsätzlich Ihre Mitwirkung, die Höhe der finanziellen Beteiligung bei Gründung und die Mitarbeit an der vertraglichen Ausgestaltung des gemeinsamen Kommunalunternehmens.

Die auf dieser Basis erarbeitete Satzung des gKU und der Konsortialvertrag wurde den beteiligten Stadt- und Gemeinderäten am 19.10.2023 vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.

Weitere Informationen zur Gründung, Funktionsweise sind den Anlagen (Satzung, Konsortialvertrag, Präsentationsunterlagen 19.10.2023) zu entnehmen.

Gesetzliche Grundlagen bilden Art. 49 f. KommZG, Art. 86 ff. GO

Die Kommunen des Begegnungsland Lech-Wertach e. V., Kommunen der ILE "Zwischen Lech und Wertach" und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wollen sich, um die Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen, interkommunal organisieren und wichtige Themen gemeinsam vorantreiben. Ein zentrales Projekt ist hierbei die Gründung eines regionalen Energiewerks. Eine erste Informationsveranstaltung fand hierzu bereits am 27.04.2023 statt, eine zweite, ebenfalls nicht öffentliche Veranstaltung am 19.10.2023 mit Gemeinderäten aus insgesamt 15 Kommunen.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde den Anwesenden das fertige Umsetzungsmodell für das Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden durch die Anwaltskanzlei für Kommunalberatung Becker Büttner Held (bbh) vorgestellt. Zudem wurden Projektstruktur und Aufgabenbereiche für das zu gründende Regionalwerk präsentiert, Entwürfe zu Satzung und Konsortialvertrag vorgestellt und vorab schriftliche Fragen im Rahmen der geplanten allgemeinen Fragerunde behandelt.



Die Kommunalaufsicht hat nach dem Beschluss der Stadt Königsbrunn Paragraphen in der gKU-Satzung beanstandet, welche nunmehr wie folgt angepasst wurden

  • §7(8), welcher die Entschädigung regelt. Die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder darf nicht durch eine rein interne Geschäftsordnung erfolgen.
  • §22, die Bekanntmachung obliegt ausnahmslos dem Landkreis Augsburg.


BGM Fiehl bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung zur Satzung.


GRM Thomas Heider stellt die Frage, ob die Zahlungen (Einmalzahlung 5.000,- € pro Gemeinde und 3,00 € pro Einwohner jährlich über 5 Jahre) an das Regionalwerk auch für Projekte verwendet werden.
Herr Ohler antwortet, dass dies nur zum Aufbau einer Verwaltung des Regionalwerks dient und keine Projekte damit finanziert werden.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU mit einer einmaligen Einlage in Höhe von 5.000,00 € ins Stammkapital sowie einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von 3,00 € pro Einwohner, d.h. 4.086,00 €, auf Grundlage der Einwohnerzahl (Daten des bayrischen Landesamts für Statistik zum Stand 30.06.2023), über einen Zeitraum von fünf Jahren zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Beteiligung so vieler Kommunen, dass insgesamt mindestens 80 % der Einwohner der am Begegnungsland Lech-Wertach e. V. und der Verwaltungsgemeinschaft Stauden beteiligten Kommunen repräsentiert werden.

2. Der Erste Bürgermeister oder dessen Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs jährlich über fünf Jahre 4.086,00 € in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.

3. Der Erste Bürgermeister oder dessen Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, die als Anlage beigefügte Satzung des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

4. Der Gemeinderat erklärt sich mit Änderungen der Satzung einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren Mitgliedskommunen im Begegnungsland Lech-Wertach e. V. sowie der Verwaltungsgemeinschaft Stauden über den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU zur Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u. a. Benennung und Anzahl der Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder). Darüber hinaus erklärt sich der Gemeinderat mit redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung einverstanden, falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen.
 


 



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