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öffentlich


Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen, Vollzug des Bayer.Kinderbildungs- und betreuungsgeseztes (BayKiBiG)



Sachvortrag:

Kommunen sind für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots verantwortlich. Im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit haben sie ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewähren (Art. 5 BayKiBiG).
(Grundsätze lt. Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)

Die Gemeinden entscheiden zudem, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und deren Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger Angebote anerkennen (Art. 7 Satz 1 BayKiBiG).

Die Gemeinde hat den Bedarf regelmäßig zu prüfen und muss diesen mit Beschluss anerkennen.
Die Gesamtverantwortung für die Versorgung tragen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis), die diesen Bedarf ebenfalls prüfen, befürworten und bestätigen.

Die Kleinkindbetreuung hat in den letzten Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Steigende Mieten und Darlehensbelastungen führten z.B. dazu, dass immer mehr Familien auf ein Zweit-Einkommen angewiesen sind.

Der Anspruch für U3-Kinder ist auf zwei Säulen aufgebaut (§24 SGB VIII):  
"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege."


Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Geburten
18
7
20
13
15
22
8
11
10
9
13












Durchschnitt: 13,5 Kinder

Die 2023 durchgeführte Umfrage zeigte, dass voraussichtlich 50% der U3-Kinder, 100% der Ü3-Kinder und 80% der Schulkinder eine Betreuung benötigen (die sich aber auf Hort in Kleinaitingen und OGTS in Großaitingen verteilt).

Daraus lässt sich folgender Bedarf errechnen: 
U3 (Krippe): 14 Kinder (Tendenz steigend)
Ü3 (Kindergarten): 41 Kinder
Hort: 25 Kinder

Aus diesem Bedarf würden sich eine Erweiterung des Kindergartens um eine Hort- (25 Kinder) und zwei Krippengruppen (je 12 Kinder) zeigen.
Der Kindergartenbereich wäre abgedeckt.

Da im Kindergartenbereich auch ein paar wenige Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden dürfen, teilt die Fachaufsicht die Meinung nicht, dass zwei Krippengruppen nötig sind und wird dem Bedarf von zwei Krippengruppen nicht zustimmen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung den Bedarf für eine Krippengruppe festzustellen.
 

Beschluss:

Die Gemeinde stellt fest, dass die gegebenen Plätze in der Einrichtung in Zukunft nicht ausreichen werden und beschließt deshalb einen Neu-/Anbau für eine Krippengruppe mit 12-15 Plätzen im Bereich der U3-Betreuung. Ebenfalls sieht die Gemeinde die Notwendigkeit einer Hortbetreuung für bis zu 25 Kinder als gegeben, um die Betreuung für Kinder bis zur 4 Klasse (Grundschulbetreuung) heimatnah zu gewährleisten.
Weiterhin arbeitet die Gemeinde im U3-Bereich nah mit den Tagespflegepersonen der Kommune zusammen.

 


 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3 · 86845 Großaitingen · Tel.: 08203 / 9600-0 · poststelle@grossaitingen.de
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