zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Bevorratungsbeschluss zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung



Sachvortrag:

Die Gebühren für die Entwässerung werden zum 01.01.2024 der Kostenentwicklung bzw. entsprechenden abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der endgültigen Kalkulation der Gebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Die Gebührenkalkulation kann zu einer Erhöhung bis zu 1,50€ führen (von 0,94€ auf 2,44€).

Die Fassung und Bekanntmachung dieses Bevorratungsbeschlusses dient der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2024) abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2024 erfolgen muss. Da der Bevorratungsbeschluss wie eine Satzung veröffentlicht wird, hat der Bürger keinen Vertrauensschutz darauf, dass der aktuelle Gebührensatz auch in 2024 beibehalten wird.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist eine rückwirkende Anpassung der entsprechenden Gebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen mit einem Neuerlass der Satzung (BGS-EWS) zu veranlassen.


GRM Thomas Heider hinterfragt, warum die Gebühren erhöht werden müssen?

BGM Fiehl erklärt, dass es aufgrund der Neukalkulation sein kann, dass die Gebühren erhöht werden müssen. Die Kämmerin könnte aber dazu gezwungen sein, wegen der steigenden Kosten, dann könnte man die Gebühren allerdings nicht mehr rückwirkend erhöhen. Darum der Bevorratungsbeschluss über eine mögliche Gebührenerhöhung mit Rückwirkung zum 01.01.2024.


 

Beschluss:

Der Gemeinderat wird im Jahr 2024 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) neufassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Neufassung die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2024 auf bis zu max. 2,44€ festgesetzt werden können. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den Bevorratungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen.

 


 



nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3 · 86845 Großaitingen · Tel.: 08203 / 9600-0 · poststelle@grossaitingen.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung