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öffentlich


Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung zur kommunalen Wärmeplanung



Sachvortrag:

Regionales Energiewerk

BGM Fiehl führt aus:
Die Gemeinde Kleinaitingen hat bereits mit dem Start der Thematik innerhalb des Begegnungslandes Lech-Wertach ihr Interesse an einer Teilhabe an Energiethemen allgemein und insbesondere an einem regionalen Energiewerk bekundet.
BGM Fiehl erklärt, dass sich die ganze Region zusammen im Bereich Windenergie, PV, Grüngut, Klärschlammverwertung und in Zukunft auch Geothermie stark machen will.

Am 19.10.23 fand in der Stadthalle Bobingen eine zweite nichtöffentliche, interkommunale Sitzung aller Mitgliedsgemeinden sowie mehreren Staudengemeinden dazu statt. Dort wurde die weitere Vorgehensweise zur Gründung des Energiewerkes vorgestellt, u.a. Satzung und Konsortialvertrag.

Geothermie / kommunale Energieversorgung

Beim Bergamt wurden 2 Anträge auf Probebohrungen in Zusammenhang mit einem zukünftigen Ausbau der Tiefengeothermie eingereicht, u.a. von der Firma ONEO.
Es scheint darauf hinauszulaufen, dass das Bergamt 1 Genehmigung erteilen wird und es 2 Bewilligungsinhaber geben wird.
Die Firma ONEO, respektive deren strategischer Partner, die e-con AG haben ihr großes Interesse geäußert, nicht nur die Gemeinde Kleinaitingen, sondern auch mehrere umliegende Gemeinden mit Wärmeenergie in Zukunft versorgen zu wollen.

Am 30.10. fand deswegen eine gemeinsame Besprechung mit ONEO, e-con, der Verwaltung und den Bürgermeistern der Gemeinden Großaitingen, Wehringen, Oberottmarshausen, Graben und Kleinaitingen statt.
Hierbei haben beide Unternehmen klar betont, dass sie einen vollumfänglichen Ausbau und Komplettversorgung aller 5 Gemeinden anstreben und diesbezüglich zusammen mit den Gemeinden die Durchführung einer Machbarkeitsstudie anstreben und explizit vorgeschlagen haben. Ein Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie könnte noch vor Ende des Jahres gestellt werden.
Mit einer Machbarkeitsstudie kann jede Gemeinde auch der Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung nachkommen, keine Datensammlung für die Schublade, sondern auf deren Basis konkret aufgesetzt und weitergearbeitet werden kann.

Tätigkeit der Verwaltung
Unsere Verwaltung ist auch in Bezug auf die Vergabe einer Konzession nicht untätig gewesen und der Geschäftsleiter, Herr Ohler, wird gebeten, hierzu die Erkenntnisse und Ergebnisse zu berichten.

Herr Ohler informiert:

Fernwärmenetz in Kleinaitingen

Die Verwaltung sieht im Zusammenhang mit dem Ver­tragsabschluss mit einer ortsansässigen Firma wichtige Fragen noch offen:
 
Die Verkehrswege in Kleinaitingen haben ein begrenztes Fassungsvermögen zum Verlegen von Leitungen. Wegen der bereits jetzt vorhandenen Platzprobleme sieht sich die Verwaltung in der Pflicht, bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten für das Verlegen der Leitungen darauf zu achten, dass auf eine dauerhafte, sichere und auch umweltfreundliche Versorgung mit Wärme gewährleistet wird. Die Leitungskapazitäten sollen sinnvoll und der gemeindlichen Aufgaben der Daseinsfürsorge entsprechend belegt werden. Dies gilt umso mehr, da derzeit noch andere Unternehmen ein konkretes Interesse an der Einräumung von Wegerechten für die Wärmeversorgung in Kleinaitingen zeigen. Diese beabsichtigen, den Aufbau einer Wärmeversorgung mit Geothermie im gesamten Gemeindegebiet. Der Aufbau paralleler Netze für die Wärmeversorgung kommt mangels entsprechender Kapazitäten der Verkehrswege aller Voraussicht nach für kein Versorgungunternehmen in Betracht. Ebenso ist für diese Unternehmen nur eine gewisse Abnahmedichte der   Wärmeversorgung wirtschaftlich. Die Verwaltung hat daher eine auf den Bereich des Energie- und Infrastrukturrechts spezialisierte Kanzlei zurate gezogen. In unserem Fall kommt diese Kanzlei zu folgendem Ergebnis:
 
Mit einer Wegerechtsvergabe würde der ortsansässigen Firma in dem betroffenen Gebiet eine ausschließliche Versorgerstellung eingeräumt. Die Verlegung eines parallelen weiteren Wärmenetzes wäre unwirtschaftlich, weil sich an das gerade in dem auf kurze Wege angewiesenen Wärmesegment nicht genügend (andere) Verbraucher in der wirtschaftlich erforderlichen Abnehmerdichte anschließen würden. Andere Wärmenetzbetreiber wären daher durch einen Vertragsschluss mit der ortsansässigen Firma ohne Ausschreibung faktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dies gilt neben den offensichtlichen wirtschaftlichen Gründen darüber hinaus auch, weil die Verkehrswege der Gemeinde wohl ein zweites Wärmenetz neben den anderen hier verlegten Abwasser-, Wasser-, Strom-, Telekommunikations- und weiteren Leitungen vielerorts gar nicht mehr fassen könnten. Andere Interessenten für die Wärmeversorgung in der Gemeinde, insbesondere mit Wärme aus Geothermie, würden somit bei einer Wegenutzung durch die ortsansässige Firma nicht zum Zuge kommen.
 
Da aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich ist, ob eine leitungsgebundene Wärmeversorgung in Kleinaitingen Bestandteil einer kommunalen Wärmeplanung sein wird, empfiehlt die Kanzlei Folgendes:
 
Grundsätzlich gilt, dass die Einräumung von Wegerechten nicht ausschreibungspflichtig ist, da sich die Gemeinde damit nichts beschafft. Anders sieht es aber dagegen aus, wenn die Gemeinde einen Versorger sucht, der ein Fernwärmenetz errichten und das Gemeindegebiet davon, mit Wärme versorgen soll. Bei dieser Konstellation würde es sich um eine ausschreibungspflichtige Konzessionsvergabe handeln, da es der Gemeinde nicht ausschließlich um die Gestattung einer Wegenutzung, sondern darüber hinaus um den Ausbau einer Fernwärmeversorgung zugunsten ihrer Gemeindebürger geht.
Die Gemeinde wäre bei einem Anschluss an das zu errichtende Wärmenetz selbst Beschafferin, eine reine Wegerechtsvergabe ohne Wettbewerb widerspricht damit der gemeindlichen Verpflichtung zur Ausschreibung ihrer Beschaffungsvorgänge nach §§ 98,99 Nr. 1, § 103 abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
 
Die VOB-Stelle der Regierung von Schwaben schließt sich der Auffassung der Rechtanwaltskanzlei an und empfiehlt der Gemeinde Kleinaitingen, ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen.

Diskussion im Gremium.

GRM Thomas Heider erwidert darauf, dass schon Leitungen verlegt wurden, Verträge schon abgeschlossen wurden. Die Bürger, die sich anschließen wollen, sollten nun auch angeschlossen werden. Die Bürger haben auch die Förderung beantragt, die somit weg wäre. Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das dazu beschlossene Gesetz der Regierung seiner Meinung nach auf unsere Aktionen nicht mehr wirken.

GRM Markus Heider wirft ebenfalls ein, warum die Bürger, die sich dafür entschieden haben, nun dafür bestraft werden, indem nicht weitergemacht wird.

GRM Thomas Heider fragt nach, warum kein zweites Wärmenetz möglich ist?

BGM Fiehl erklärt, dass kein Platz mehr in den Verkehrswegen ist.  

Herr Ohler schlägt vor, die weitere Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung fortzuführen.


BGM Fiehl erklärt, dass er für den 17.11.2023 zu einem weiterführenden Gespräch eingeladen hat. Teilnehmer werden neben dem BGM und der Verwaltung, die Firmen ONEO und e-con, die Firma Nahwärme Kleinaitingen, 2.BGMin Dr. Dorfmiller und GRM T.Heider sein.
BGM Fiehl möchte ganz klar hervorheben und betonen, dass die Verwaltung und der Bürgermeister, auch für ONEO und e-con sprechend, nicht gegenarbeiten wollen, sondern, dass gemeinsam diese mit Sicherheit einmalige Chance genutzt werden soll, um im Sinne aller Bürger zu einer flächendeckenden Versorgung kommen zu können.

2. BGMin Dr. Dorfmiller fragt nach, was dagegenspricht, dass die Fa. Nahwärme Kleinaitingen seine Leitungen verlegt, auch wenn die Verkehrswege schon recht voll sind.

Herr Ohler erwidert, dass beide Parteien zusammen ein Netz bauen sollten. Es muss für alle Bürger die Möglichkeit bestehen, sich für eine Wärmeversorgung zu entscheiden.
 




 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
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