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Tektur - Neubau eines Sechsfamilienhauses mit 6 PKW-Garagen und 8 KFZ-Stellplätzen, Hauptstraße 32



Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Bauvoranfrage für die Errichtung des Mehrparteienhauses (Hauptstraße 32) und eines Einfamilienhauses (Hauptstraße 32a) behandelt und mehrheitlich (11:1) beschlossen.
Der entsprechende Schnitt zum Mehrfamilienhaus ist im RIS hinterlegt.
Da die Beteiligung im Rahmen des Bauantrags durch das Landratsamt zum Vorhaben während der sitzungsfreien Sommerpause erfolgte, hat die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des identischen Vorentwurfes erteilt.

Während der Bauausführung hat der Gemeinderat in einer Sitzung unter dem TOP Verschiedenes die Höhenlagen der beiden Gebäude beanstandet und die Verwaltung aufgefordert, eine bauaufsichtliche Überprüfung beim LRA zu erbeten.
Diese erfolgte letztendlich am 25.04.2023.
Das Landratsamt stellte fest, dass sich Abweichungen hinsichtlich der Maße der Wandhöhen von Traufe und Giebel ergeben haben.
Es wurde hierbei lediglich von OK FFB bis UK Dachschalung gemessen. Somit sind die Maße für den Dachaufbau (ca. 15 cm) mithinzuzurechnen. Die Differenz von ca. 16 cm fließt in den erhöhten (nicht genehmigten) Kniestock mit ein.

Daraus ergibt sich anstelle der ursprünglich genehmigten Gebäudehöhe von 10,35 m eine neue Höhe von 10,66 m.
Gemäß den einschlägigen Vollzugshinweisen ist die Bauaufsichtsbehörde (LRA) dazu angehalten, zunächst rechtswidrig errichtete bauliche Anlagen in einen rechtskonformen Zustand überzuleiten und zunächst auf eine nachträgliche Genehmigung hinzuwirken (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Am hinterliegenden Einfamilienhaus sind keine Mängel durch die Bauaufsicht festgestellt worden.

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Herr Hampp vom Bauamt erklärt, dass das Gebäude aufgrund von §34 BBP genehmigt worden ist. Dagegen kann eigentlich nicht mehr vorgegangen werden.  

GRM Thomas Heider fragt nach, was passiert, wenn man diese Tektur ablehnt.
Herr Hampp erklärt, dass dann das LRA das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Der Bauherr hat lediglich eine gewisse Geldstrafe und die neu eingereichten Pläne zu bezahlen.
 

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der eingereichten Tektur für das Vorhaben Errichtung eines Mehrparteienhauses mit sechs Wohneinheiten in der Hauptstraße 32 das gemeindliche Einvernehmen.
 


 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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