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Bebauungsplan Nr. 20.2 "Altortbereich Nord"
Abwägungsbeschlüsse im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange und Billigungsbeschluss des Bebauungsplan-Entwurfs



Sachvortrag:

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 23.06.2021 fand zum Bebauungsplan-Vorentwurf in der Zeit vom 21.02.2022 bis 01.04.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt.

Die im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat das IB Arnold Consult ausgewertet und dazu Abwägungsbeschluss-Vorschläge erarbeitet.

Herr Sahlender nimmt an der Sitzung teil und erläutert die eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsbeschlüsse.
Diese wurden auf Grundlage der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 01.03.2023 erfolgten Vorberatungen entworfen.

Nachdem alle Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung beschlussmäßig abgewogen und behandelt sind, kann die Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs für die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

Persönliche Beteiligung liegt bei den folgenden Gemeinderatsmitgliedern vor:

Für den Altortbereich Süd:
GRM Peter Höfer, GRM Stefan Büschl, GRM Georg Büschl, BGM Rupert Fiehl

Für den Altortbereich Nord:
GRM Dieter Heiß, GRM Matthias Eberle, GRM Thomas Heider, GRM Stefanie Kistler-Magel, BGM Rupert Fiehl

Nachdem der Textteil gleich ist wie für den Südteil, wird dieser nicht nochmal vorgetragen.
Es sollen die gleichen Änderungen wie für den Südteil vorgenommen werden.

Nr. 7.1 zweiter Satz:
"Findet eine soziale Nutzung statt, z. B. altengerechtes Wohnen, betreutes Wohnen etc., so dürfen maximal 18 Apartments je Gebäude errichtet werden." Soll gestrichen werden.  

Nr. 11 zweiten Absatz:
"Für Wohngebäude mit einer sozialen Nutzung (z. B. altengerechtes Wohnen, betreutes Wohnen) sind mindestens 0,5 Stellplätze je Wohnung umzusetzen. Zusätzlich sind 20 % der nachzuweisenden Stellplätze als Besucherstellplätze auszuführen." Soll gestrichen werden.


GRM Stefan Büschl gibt bei Nr. 9.1 zu bedenken, dass die Grundflächenzahl und der 30 Meter Bereich für landwirtschaftliche Betriebe oder Gewerbe schwer einzuhalten sind.

Herr Sahlender erklärt, dass diese Regelung nur für das Hauptgebäude gilt, Nebengebäude oder Hallen sind hiervon nicht betroffen. Eine Befreiung könnte im Einzelfall ggfls. auch ausgesprochen werden.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vom IB Arnold Consult erarbeiteten Abwägungsbeschluss-Vorschläge und macht sich die Abwägungen zu den einzelnen Stellungnahmen zu eigen. Die Abwägungsabhandlung ist diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 


 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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