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Wegenutzung für Wärmeversorgung



Sachvortrag:

Einleitend stellt BGM Fiehl fest, dass am heutigen Sitzungsabend kein Vertrag verhandelt wird. Herr Eifertinger wird allerdings, allgemein gehalten, auf Regelungen im Konzessionsvertrag eingehen. Vielmehr soll am heutigen Abend allgemein zu Themen wie Klimaschutzgesetz, Wärmeversorgung, Wärmeleitplanung und deren Anforderungen gesprochen werden. BGM Fiehl weist darauf hin, dass bei Fragen, Herr Eifertinger diese allgemeingültig ohne Bezug beantworten wird.
BGM Fiehl berichtete, dass vor knapp 2 Wochen, nämlich am 17.8.23 ein mehrstündiger Workshop mit Mitarbeitern der Verwaltung, BGM Goßner und BGM Reiter stattfand.

Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver K. Eifertinger von der bbh-Gruppe stellt seine
Präsentation zur Wegenutzung für Wärmeversorgung (siehe Anlage) vor.

Agenda:

1. Hintergrund und Ausblick

2. Wärmeversorgung

3. Preisanpassung

4. Regelungen im Konzessionsvertrag


Herr Eifertinger wurde für seine Rechtsberatung von der Gemeinde beauftragt.


In der Präsentation wird ebenfalls darauf eingegangen, wie wichtig es ist, das Thema Nahwärme zügig voranzubringen. Momentan kann zur Planung eine staatliche Förderung beantragt werden. Sollte die Wärmeversorgung zukünftig Pflicht der Kommunen werden, wird eine Förderung höchstwahrscheinlich nicht mehr gestattet.

Nach der Präsentation entsteht ein Frage-Antwort-Dialog:

-      GRM Dr. Dorfmiller-Kapetanopulos fragt an, auf was genau sich die erwähnte Förderung bezieht.
Herr Eifertinger entgegnet darauf, dass nur die Planung gefördert wird.

-      GRM Schemmel möchte wissen, ob das Gasversorgungsunternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen mitteilen darf, wieviel Gas es nach Kleinaitingen liefert.
Herr Eifertinger teilt mit, dass es sich in diesem Fall um eine Ausnahme handelt und die Gasmenge mitgeteilt werden kann.
GRM Schemmel merkt an, dass ein Anwaltschreiben hierzu bestimmt von Nöten sein wird, da der Gasversorger die Daten wahrscheinlich nicht ohne weiteres herausgeben wird.

-      Die gängige Konzessionsvertragslaufzeit wird angefragt. Laut Herrn Eifertinger beläuft sich diese immer auf 20 Jahre, maximal jedoch 30 Jahre.

-      BGM Fiehl möchte wissen, welche Punkte beim "einfachen Konzessionsvertrag" bleiben würden.
Hierauf antwortet Herr Eifertinger, dass nur das Wegenutzungsrecht § 3 hierin festgehalten würde, der von ihm vorgeschlagene erweiterte Konzessionsvertrag jedoch geeigneter wäre.

-      Herr Eifertinger informiert, dass die Leitungen nach Ende des mit dem Konzessionär vereinbarten Wegenutzungsvertrags wieder frei verfügbar sein werden.

-      GRM Schemmel fragt nach den beispielhaften Entscheidungskriterien für die Auswahl des Wärmeanbieters.
Herr Eifertinger nennt hierfür z. B. die Preiskosten für die Bürger, die Wärmequalität (Art der verbrannten Rohstoffe) und die Häuseranzahl, welche mit Wärme versorgt werden.

-      GRM Andrea Brzeski stellt die Frage, was mit der Wegenutzung gemeint ist.
Herr Eifertinger entgegnet, dass Leitungen verschiedener Betreiber verlegt sind. Als Beispiel führt er Stromleitungen, Gasleitungen und Kanalleitungen auf. Der Versorger muss entsprechend Rücksicht auf die anderen Betreiber und die Bürger nehmen.
GRM Brzeski fragt des Weiteren, wer verpflichtet ist, mit den anderen Sparten zu kommunizieren.
Laut Herrn Eifertinger ist dies von den Kommunen zu übernehmen, allerdings haben alle Beteiligten ihre Absprachen zu halten.
 
GRM Höfer verlässt von 20:45 - 20:46 Uhr die Sitzung

 
 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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