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öffentlich


Anbau eines Tierwohl-Aktivstrohschweinestalls, Fl.Nr. 929, Gem. Kleinaitingen



Sachvortrag:

Für das Grundstück mit der Fl.Nr. 929, Gem. Kleinaitingen wurde ein Bauantrag für den Anbau eines Tierwohl-Aktivstrohschweinestalls an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude eingereicht.

Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach § 35 BauGB (Außenbereich).

Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Schweinestalls auf seinem landwirtschaftlichen Grundstück mit den Maßen 56,2 x 22,66 m, zzgl. eines Zwischenbaus mit den Maßen 12,04 x 16,45.
Es wird beabsichtigt, Kapazität für bis zu 675 Mastschweine zu schaffen.

Als Dachaufbau wird ein Satteldach mit einer Neigung von 15° beabsichtigt.
Die Firsthöhe beträgt 7,54 m.

Das Vorhaben ist wie das bereits bestehende landwirtschaftlichen Gebäude privilegiert. Der bauliche Eingriff bedingt einen naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Entsprechend des Freiflächengestaltungsplanes soll das Gebäude intensiv eingegrünt werden.
Für die Kompensation ist die Ansaat auf einem mäßig extensiv genutzten artenreichen Grünland auf der Fl.Nr.530 der Gemarkung Kleinaitingen geplant.

Aus Sicht der Verwaltung sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben zur Anbau eines Tierwohl-Aktivstrohschweinestalls an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude auf der Fl.Nr. 929, Gem. Kleinaitingen das gemeindliche Einvernehmen.

 


 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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