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Änderung der Satzung über die Nutzung von Liegenschaften der Gemeinde Großaitingen



Sachvortrag:

Dem Gemeinderat Großaitingen liegt ein gemeinsamer Antrag der Ortsvereine Reinhartshofen zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Liegenschaften der Gemeinde Großaitingen vor.

Der Kultur- und Sozialausschuss hat bei seiner Sitzung am 30.01.2024 nach Beratung Änderungen der Satzung über die Nutzung der Liegenschaften erarbeitet. Diese wurden in dem beiliegenden Entwurf eingearbeitet und rot markiert.

Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung mit den gewünschten Änderungen zu beschließen.

Die Diskussion beginnt mit Vorschlägen aus dem Gremium, die Öffnungszeiten für die gemeindlichen Liegenschaften generell freizügiger zu gestalten. Auch einige Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses weichen von dem erarbeiten Beschlussvorschlag ab und schlagen erweiterte Öffnungszeiten vor.

Es werden die Vor- und Nachteile erweiterter Öffnungszeiten diskutiert.

BGM Goßner merkt an, dass es in der Vergangenheit Probleme mit der Sauberkeit und auch der zuverlässigen Schließung der Liegenschaften gab. Deshalb sieht er erweiterte Öffnungszeiten eher kritisch.

2. BGM Klemens Hutter wünscht freizügigere Öffnungszeiten. Er ist der Auffassung, dass die Vereine bezüglich Verschmutzung selbst in der Verantwortung sind. Darüber hinaus sollten die Schlüsselverantwortlichen bezüglich der Schließung der Türen sensibilisiert werden.

2. BGM Klemens Hutter stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet um eine alternative Beschlussfassung. Demnach soll § 6, Abs. 7 geändert werden: Die gemeindlichen Liegenschaften sind die ersten drei Wochen in den Sommerferien geschlossen. Ansonsten sind die Liegenschaften nutzbar.

Herr Ohler empfiehlt den Beschluss einer Änderungssatzung, die lediglich die Änderung für den § 6 vorsieht und ab 01.04.2024 in Kraft treten kann. Dieser Vorschlag wird als weiterer Beschlussvorschlag akzeptiert.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt die als Anhang beiliegende Satzung zur Nutzung der Liegenschaften.


Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung mit Wortlaut von § 6, Absatz 7:
-      In den Sommerferien sind die gemeindlichen Liegenschaften in den ersten drei Wochen gesperrt.
-      In den restlichen Sommerferien so wie in allen anderen Ferien sind die gemeindlichen Liegenschaften geöffnet
Von diesen Regelungen kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.

Die Änderungssatzung soll zum 01. April 2024 in Kraft treten.
 

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:
1
Nein-Stimmen:
17
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 
 

 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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