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Überörtliche Rechnungsprüfung Kasse und Jahresrechnung 2018-2022; Bericht, Stellungnahme



Sachvortrag:

Die überörtliche Rechnungsprüfung von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Augsburg hat die Kasse und die Jahresrechnung der Gemeinde Großaitingen für die Rechnungsjahre 2018 bis 2022 geprüft.

Der Prüfbericht liegt vor. Die Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung sind nicht mehr Grundlage für die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO. Es wird empfohlen, den Gemeinderat über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu unterrichten. Dies ergibt sich analog in Ableitung von Art. 30 Abs. 3 GO, wonach der Gemeinderat die gesamte Gemeindeverwaltung überwacht.

Eine Information über die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung lässt eine ordnungsgemäße Überwachung zu. Eine anschließende und ausschließliche Behandlung der Prüfungsfeststellungen (TZ) in einem Ausschuss ist nicht zulässig. Über Schlussfolgerungen entscheidet der Gemeinderat Großaitingen (Erläuterungen zum Prüfungsverfahren aus Mühlbauer/Sanglmayr/Zwick)

Der Prüfbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung ist nicht zu veröffentlichen. Er kann während der Amtsstunden im Rathaus Großaitingen von den Mitgliedern des Gemeinderats eingesehen werden (Art. 102 Abs. 4 GO).

Die Frist für die Einsichtnahme wird vorerst bis 31.04.2024 festgelegt.

Die Zusammenfassung wird verlesen:

1. Kassenprüfung

Die Kassenbestandsaufnahme führte zu keinen Beanstandungen. Die Liquidität der Kasse war im Prüfungszeitraum gegeben. Durch entsprechende Kassenverstärkungen aus der allgemeinen Rücklage i. H. v. 3,1 Mio. € konnte die Liquidität aufrechterhalten werden.
 
2. Rechnungsprüfung

Es erfolgten in jedem Prüfungsjahr Zuführungen zum Vermögenshaushalt, welche zur Finanzierung von Ausgaben (Investitionen) zur Verfügung standen. Die durchschnittliche Zuführung zum Vermögenshaushalt lag bei 1.860.331,91 €. Die Zuführungen zum Vermögenshaushalt sind derzeit rückläufig.

TZ1
Die Gemeinde Großaitingen verfügt derzeit (nach den Sachbuchungen) über eine allgemeine Rücklage i. H. v. 4,0 Mio. €, welche nicht mit den entsprechenden Sachbuchungen übereinstimmen. Die Differenz zwischen Sachbuchungen und tatsächlichen Beständen der allgemeinen Rücklagen sind auszugleichen und entsprechend nachzuweisen.

Stellungnahme
Alle Kontostände der Sparbücher, Fest- bzw. Tagesgeldkonten sowie Bausparer sind korrekt. Entnahmen und Zuführung von Rücklagen sind interne Haushaltsbuchungen ohne Zahlungsverkehr. Es handelt sich um keine Fehlbeträge.
Die Verwaltung (Kasse/Kämmerei) wird diese Buchungsdifferenz bis zum Jahresende aufarbeiten und die internen Buchungen veranlassen.

Die Gemeinde Großaitingen ist weiterhin schuldenfrei.

Die geplante Kreditaufnahme i. H. v. 3.612.000 € im Haushaltsjahr 2023 wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Die Finanzplanung zum Haushalt 2023 sieht weitere Kreditaufnahmen i. H. v. 1.538.000 € vor. Unter Berücksichtigung der entsprechenden ordentlichen Tilgungen i. H. v. 1.350.000 € würde sich die Gesamtverschuldung auf voraussichtlich insgesamt 3.800.000 € erhöhen (Stand: 31.12.2026).

Aufgrund der hohen Rücklagen (liquide Mittel) wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nur Kredite aufnehmen darf, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (vgl. Art. 62 Abs. 3 GO). Die derzeitige Rücklage (vgl. Übersicht zum Haushalt 2023) weist einen Rücklagenstand i. H. v. 3.889.319 € aus.

TZ2
Die Gemeinde hat im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation (Abwasserbeseitigung) zwingend die entstandenen Kostenunterdeckungen im Kalkulationszeitraum in Ansatz zu bringen. Bewusste Kostenunterdeckungen sind zu vermeiden. Die nächste Gebührenkalkulation steht zum 01.01.2025 an.

Stellungnahme
Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis. Bewusste Kostenunterdeckungen werden nicht durchgeführt.

TZ3
Die Gemeinde Großaitingen hat mit der Gemeinde Wehringen einen Abwasserliefervertrag abzuschließen mit entsprechenden Abrechnungsmodus. Die ggf. erforderlichen baulichen Maßnahmen (Messschacht) sind zu veranlassen.

Stellungnahme
Im Zuge der technischen Ertüchtigung der Kläranlage Wehringen erfolgt auch eine neue Mengenmessung. Ein Abwasserliefervertrag wird dementsprechend mit der Gemeinde Wehringen neu vereinbart. Dies ist Aufgabe der Gemeinde Wehringen.

TZ4
Die Beiträge (BGS-WAS) für die Gemeinde Großaitingen sind dringend neu zu kalkulieren.

Stellungnahme
Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis und wird eine Kalkulation veranlassen, sobald das Ergebnis der Grund-/und Geschossflächenermittlung der Fa. Kommunalberatung Dr. Schulte Röder UG & Co.KG vorliegt.

TZ5
Die Gebührenkalkulation im Bereich Bestattungswesen ist dringend erforderlich, um
den Kostendeckungsgrad zu steigern (u. a. Friedhofsunterhaltsgebühr).

Stellungnahme
Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis wird zeitnah eine Gebührenkalkulation veranlassen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.

TZ6
Aufgrund der Entwicklung der Defizite (KITA) ist eine regelmäßige Gebührenanpassung (i. d. R. alle 2 Jahre) durchzuführen. Durch entsprechend Gebührenerhöhungen ist das Defizit der Kindertageseinrichtung deutlich zu reduzieren.

Stellungnahme
Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis. Die letzten Erhöhungen fanden zum 01.09.2020 und zum 01.09.2023 statt. Die Verwaltung legt zukünftig dem Gemeinderat alle zwei Jahre eine Kalkulation vor um eine Gebührenanpassung veranlassen zu können.

Die Steuerkraft der Gemeinde Großaitingen ist stark von der Gewerbesteuer abhängig, welche unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt liegt und derzeit großen Schwankungen unterliegt. Aufgrund entsprechender Kreis- und Gewerbesteuerumlagen liegt das Nettoaufkommen im Vergleichsjahr 2022 unter dem derzeitigen Landesdurchschnitt.

Die Hebesätze liegen im Prüfungszeitraum über den vergleichbaren Landesdurchschnitten. Die Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern stellte eine ertragsseitige Konsolidierungsmaßnahme dar.

Die Aufnahme von Krediten ist in den kommenden Jahren i. H. v. bis zu 5,15 Mio. € geplant.

Die Gesamtverschuldung der Gemeinde Großaitingen wird maßgeblich von den geplanten Grundstücksverkäufen sowie der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen im Bereich der Abwasserbeseitigung abhängig sein.

Die Entwicklung der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit im Prüfungszeitraum ist äußerst positiv und erscheint auch in den kommenden Jahren weiterhin gegeben, auch wenn sich die finanzielle Bewegungsfreiheit in den kommenden Planungsjahren - nach den Plandaten - leicht verschlechtert.

TZ7
Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten pro Fahrgast ist zeitnah eine Entscheidung durch den Gemeinderat zu treffen, inwieweit das Projekt Bürgerbus sowie die entsprechende Zweckvereinbarung (29.02.2024) verlängert wird. Der Rechtsaufsicht ist über die Ergebnisse zu berichten.

Stellungnahme
Mit Beschluss vom 20.02.2024 hat der Gemeinderat das Projekt "Bürgerbus" bis zur endgültigen Entscheidung bzw. der Klärung der Förderung von 60 % durch den Landkreis Augsburg ohne Zuschuss bis 31.08.2024 verlängert. Die Kosten der Verlängerung werden gedrittelt. Die Zweckvereinbarung wird dementsprechend geändert.

TZ8
Mit dem Landesamt für Statistik ist die Finanzzuweisung zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle abzustimmen. Falls die Gemeinde Großaitingen eine zu niedrige Finanzzuweisung erhalten hat, ist der offene Betrag der Kassenversicherung zu melden.

Stellungnahme
Der Gemeinde Großaitingen ist unmittelbar ein finanzieller Schaden in Höhe von 53.078 € durch fehlende Finanzzuweisung entstanden. Ein Mitarbeiter der VG hat versehentlich eine falsche Summe des Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen an das Landesamt für Statistik gemeldet. Somit lag eine schuldhafte Dienstverletzung durch den zuständigen Sachbearbeiter vor. Der Schaden wurde am 13.11.2023 der Kassenversicherung gemeldet. Per Email vom 22.12.2023 teilte uns die zuständige Justiziarin der Kassenversicherung, dass der Schaden in einer Höhe von 52.828 € (53.078 € abzgl. 250 € SB) übernommen wird.
Der Betrag ist bereits eingegangen.

TZ9
Die Gemeinde Großaitingen verfügt derzeit über keine Niederschlagswassergebühr im Sinne der gesplitteten Abwassergebühr, bei der die Kosten in Schmutz- und Niederschlagswasserkosten aufgeteilt werden. Nach Darstellung der Verwaltung der VG Großaitingen erfolgt derzeit die Überprüfung durch ein externes Ingenieurbüro, ob die Voraussetzungen für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr vorliegen. Über die Ergebnisse sollte der Rechtsaufsicht berichtet werden. Der Nachweis der Erheblichkeitsschwelle ist entsprechend zu dokumentieren.

Stellungnahme
Die Gemeinde Großaitingen hat hierzu die Kommunalberatung Dr. Schulte Röder UG & Co.KG beauftragt, die Grundstücksabflussbeiwerte im Gemeindegebiet zu ermitteln.  Beginn der Ermittlung ist für Ende 2024 derzeit vorgesehen.

TZ10
Die Gemeinde hat über den Erlass einer Kostenerstattungssatzung für Ausgleichsmaßnahmen zu entscheiden. Sofern auf eine Satzung verzichtet wird, ist aufzuzeigen, wie die Gemeinde die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen vereinnahmen wird.

Stellungnahme
Die Verwaltung wird eine Kostenerstattungssatzung für Ausgleichsmaßnahmen vorbereiten und dem Gremium zeitnah zur Entscheidung vorlegen. Die beschlossene Satzung wird anschließend der Rechtsaufsicht vorgelegt.

TZ11
Der Stellenplan der Gemeinde Großaitingen ist zu überarbeiten. Zwei Stellen sind derzeit zu hoch eingruppiert (übertariflich). Bei diesen Stellen ist ein ku-Vermerk bzw. ein Vermerk zur Überprüfung der Stellenbewertung erforderlich. Bei Freiwerden von Stellen ist grundsätzlich anhand entsprechender Stellenbeschreibung eine Überprüfung der Stellenbewertung erforderlich. Die Stellenbewertung erfolgt nach dem jeweiligen Aufgabenzuschnitt.

Stellungnahme
Die Verwaltung nimmt diese Textziffer zu Kenntnis und beauftragt die Personalverwaltung die erforderlichen Stellenbeschreibungen und die dazugehörigen Stellenbewertungen zeitnah zu erstellen.

TZ12
Bei zukünftige Vergaben (vgl. Projekt "Mehrfamilienhaus Auenweg") ist auf die entsprechende Eignungsprüfung zu achten.

Stellungnahme
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird dies zukünftig beachten.

TZ13
Der Gemeinderat hat bei der zukünftigen Gewährung von Darlehen (Vereine) entsprechende Richtlinien für eine Zinserhebung zu erstellen. U. E. kommt zur Förderung der Vereine allenfalls ein zinsverbilligtes Darlehen in Anbetracht. Zinslose Darlehen sind in Anbetracht der derzeitigen Zinsentwicklung zu vermeiden.

Stellungnahme
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird dies zukünftig beachten.

TZ14
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei den freiwilligen Zuschüssen zu beachten. Die Gewährung von weiteren Zuschüsse im Bereich des Denkmalschutzes sind zu vermeiden.

Stellungnahme
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird dies zukünftig beachten.

TZ15
Beim Erlass von Säumniszuschlägen ist ein strengerer Maßstab anzusetzen. Der Erlass von Säumniszuschlägen ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Stellungnahme
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird dies zukünftig beachten.

TZ16
Für die Stundung ist ebenfalls ein strenger Maßstab anzusetzen. Die Stundungen von Kaufpreisen von Gewerbegrundstücken stellt eine direkte Wirtschaftsförderung dar und ist zukünftig zu unterlassen.

Stellungnahme
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird dies zukünftig beachten.

TZ17
Der Verkauf von Grundstücken (Gewerbegebiet) hat sich an den sich weiterentwickelten Bodenrichtwerten zu orientieren. Der Verkauf unter Wert ist zwingend zu vermeiden. Die Berücksichtigung von Preisanpassung in Baugebieten, die über mehrere Jahre vollzogen werden, sind entsprechend im Gemeinderat zu thematisieren.

Stellungnahme:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird dies zukünftig beachten.

TZ18
Die Umbaumaßnahmen im ehemaligen Raiba-Gebäude sollten zeitnah erfolgen, um die Mehrbelastung der Mietausgaben zu refinanzieren.

Stellungnahme
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TZ19
Die Ladestation ist auf die eigene Nutzung zu beschränken. Falls die E-Ladestation nicht im Eigengebrauch steht, ist sie entsprechend abzusperren.
 
Stellungnahme
Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis und wird dies zukünftig beachten

Darüber hinaus wurden der Gemeinde Großaitingen Hinweise und Empfehlungen zur Überarbeitung der Kindergartensatzung sowie Kindergartengebührensatzung, Legung der Jahresrechnung, Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen, Nachschau auf Baugebiete, Verkauf unter Wert sowie Mietverträge mit Indexmieten mitgeteilt.

Die Verwendung der Deckungsfähigkeit sollte auf die entsprechende Notwendigkeit reduziert werden, um die Nachvollziehbarkeit von überplanmäßigen Ausgaben zu erhalten.

Zur TZ 12 wird nachgefragt, ob tatsächlich der Gemeinderat hierfür Sorge tragen muss. Das bejaht Herr Ohler.

BGM Goßner merkt abschließend an, dass der Rechnungsprüfer lediglich Zahlen feststellt. Er appelliert an die Gemeinderatsmitglieder, darüber hinaus gemeindliche Interessen und Sachverstand bei Entscheidungen zu berücksichtigen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung 2018 - 2022 zu.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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