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öffentlich


Anbau eines Weideunterstandes an einen bestehenden Rinder- und Pferdestall; Zur Alten Ziegelei 26



GRM Meitinger nimmt nach seiner Vereidigung an der Sitzung teil.

Sachvortrag:

Für das Grundstück mit der Fl. Nr. 2019/8, Zur Alten Ziegelei 26 auf der Gemarkung Großaitingen, wurde ein Bauantrag für den Anbau eines Weideunterstandes an einen bestehenden Rinder- und Pferdestall eingereicht.

Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach § 35 BauGB (Außenbereich).

Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Weideunterstandes an einen bestehenden Rinder- und Pferdestall. Da sich das gegenständliche Grundstück im Außenbereich befindet, ist der Anbau nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und stellt demnach gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine privilegierte Nutzung dar. Das Vorhaben steht öffentlichen Belangen nicht entgegen. Die Erschließung wurde im Zuge des Bauantrages zur Errichtung eines Rinder- und Pferdestalles bereits nachgewiesen.

Demzufolge gibt es aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Versagungsgründe für das oben genannte Bauvorhaben.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben zum Anbau eines Weideunterstandes an einen bestehenden Rinder- und Pferdestall auf dem Grundstück Fl. Nr. 2019/8, Zur Alten Ziegelei 26, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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