GRM Meitinger nimmt nach seiner Vereidigung an der Sitzung teil. Sachvortrag:
Für das Grundstück mit der Fl. Nr. 2019/8, Zur Alten Ziegelei 26 auf der Gemarkung Großaitingen, wurde ein Bauantrag für den Anbau eines Weideunterstandes an einen bestehenden Rinder- und Pferdestall eingereicht.
Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach § 35 BauGB (Außenbereich).
Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Weideunterstandes an einen bestehenden Rinder- und Pferdestall. Da sich das gegenständliche Grundstück im Außenbereich befindet, ist der Anbau nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und stellt demnach gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine privilegierte Nutzung dar. Das Vorhaben steht öffentlichen Belangen nicht entgegen. Die Erschließung wurde im Zuge des Bauantrages zur Errichtung eines Rinder- und Pferdestalles bereits nachgewiesen.
Demzufolge gibt es aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Versagungsgründe für das oben genannte Bauvorhaben.
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung.
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben zum Anbau eines Weideunterstandes an einen bestehenden Rinder- und Pferdestall auf dem Grundstück Fl. Nr. 2019/8, Zur Alten Ziegelei 26, das gemeindliche Einvernehmen.
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 14 |