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öffentlich


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 38 "Altengerechtes Wohnen Am Wiesherrgottle"; Aufstellungsbeschluss



Sachvortrag:

In der Sitzung am 16.05.2023 wurde der Gemeinderat über das Vorhaben der Eigentümerin der Grundstücke mit den Fl.Nr. 2714/2 und 2714/3 (Am Wiesherrgottle) zur Errichtung einer altengerechten Wohnanlage informiert.

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 "EDEKA-Einkaufsmarkt südl. Augsburger Straße". Als Art der baulichen Nutzung wurde der Bereich der beiden Grundstücke als Gewerbegebiet festgesetzt.

Gem. Ziffer 2 Buchs. a) der Bebauungsplan-Satzung sind sämtliche Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Die Erteilung einer Ausnahme ist demzufolge nicht möglich, da die Festsetzung, unter Betrachtung dieser expliziten Formulierung als Grundzug der Planung zu betrachten ist.

Ebenfalls ist die Kanalerschließung im nordöstlichen Bereich der Straße Am Wiesherrgottle nicht vorhanden und somit nicht gesichert.

Die Zufahrt soll über die bestehende Einfahrt (gegenüber der Einfahrt Penny-Markt) erfolgen. Östlich der o.g. Grundstücke soll die Zufahrt zu den geplanten Parkplätzen über einen aktuell als gewidmetem öffentlichen Feld- und Waldweg angelegt werden.

Dies ist nach den aktuellen bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingen nicht möglich.

Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist daher unumgänglich und erforderlich.

Die Erschließungsdetails sind im Zuge des Aufstellungsverfahrens vom Antragsteller mittels Vorhaben- und Erschließungsplan zu liefern. Dieser wird Bestandteil des Bebauungsplanes und des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrag).
Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.

Der Bauherr beantragt in diesem Zuge, auf Grundlage der in der Sitzung am 16.05.2023 vorgestellten Planungsunterlagen, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Verwirklichung des Vorhabens.
Die Unterlagen wurden erneut im RIS eingestellt.

Die Verwaltung bittet den Bau- und Umweltausschuss um Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Die Verwaltung verweist auf Tagesordnungspunkt 4 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
 
 
GRM Stefan Hutter merkt an, dass eine Ansicht zu den bestehenden Altbestandgebäuden nachgereicht werden sollte.
GRM Wilhelm findet, dass altengerechtes Wohnen erforderlich ist und benötigt wird, er befürwortet das Vorhaben.
Es findet eine rege Diskussion statt.



Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 38 "Altengerechtes Wohnen Am Wiesherrgottle".

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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