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öffentlich


Ausbau des Dachgeschosses, Errichtung einer Gaube und Garage, nachträgliche Genehmigung, Sinkelmahdstraße 3



Sachvortrag:

Für das Grundstück mit der Fl.Nr. 1578/0, Sinkelmahdstraße 3, wurde ein Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses, der Errichtung einer Gaube, sowie die Errichtung einer Garage eingereicht.

Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach § 30 BauGB (BP Nr. 20 "Südliche Krautgärten Teil I").

Der Bauherr beantragt eine nachträgliche Genehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses. Zum Nachweis der dritten Wohneinheit im Gebäude, sind in diesem Zusammenhang weitere Garagen und Stellplätze nachzuweisen.

Der Bauherr beantragt eine Befreiung zur Errichtung einer Dachgaube und einer Flachdachgarage. Auch hinsichtlich der Situierung der Garage sind Befreiungen erforderlich.

Laut den einschlägigen Bebauungsplanvorschriften sind Dachgauben bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen (II) unzulässig. Des Weiteren ist vorgesehen, dass Garagen mit Satteldächern zu bauen sind, die Garagengrundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschritten werden darf und selbige an nur einer Grundstücksgrenze errichtet werden sollen. Auch die Breite der Grundstückszufahrt an der Erschließungsstraße darf max. 5,00 Meter nicht überschreiten.

Laut Eingabeplanung ist für die Garage ein Flachdach vorgesehen. Aus Platzmangelgründen kann diese jedoch nicht an der bereits bebauten Grundstücksseite verwirklicht werden. Hierbei wird zwangläufig die gesamtzulässige Grundstückszufahrtsbreite von 5 Metern überschritten. Die Garagengrundfläche von zusammen 50 m² wird ebenfalls überschritten, da bereits eine Doppelgarage mit 52,35 m² vorhanden ist und nun noch eine Garage mit
18 m² geplant ist (zusammen 70,35 m²).

Hinsichtlich der Befreiungen für die Errichtung der Flachdachgarage und der Gaube ist zu erwähnen, dass in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits derartige Befreiungen ausgesprochen wurden und demzufolge der Gleichbehandlungsgrundsatz zur Anwendung kommt.

Die erforderliche Anzahl an nachzuweisenden Stellplätzen wurde mittels einer Garage erbracht.

Die Verwaltung bittet den Bau- und Umweltausschuss um Beratung und Beschlussfassung.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu und erteilt dem Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung des Dachgeschossausbaus in der Sinkelmahdstraße 3 das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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