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öffentlich


Wiederkehrende Abstellung ("alle paar Monate") von zwei Lagercontainern und vier Wohnwägen, Schanzweg 1a; Nutzungsänderung



Sachvortrag:

Für das Grundstück mit der Fl. Nr. 30/0, Schanzweg 1a, wurde ein Bauantrag zur Nutzungsänderung für eine wiederkehrende Abstellung ("alle paar Monate") von zwei Lagercontainern und vier Wohnwägen eingereicht.

Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach § 34 BauGB.

In der Gemeinderatssitzung am 14.03.2023 wurde bereits thematisiert, dass sich auf den Grundstück Schanzweg 1a dauerhaft einige Wohnmobile und Container befinden. Es wurde eine Wohnnutzung vermutet, welche der Bauaufsichtsbehörde mit der Bitte um Überprüfung zugetragen wurde.

Daraufhin beantragt der Bauherr per Nutzungsänderung eine wiederkehrende Abstellung ("alle paar Monate") von zwei Lagercontainern und vier Wohnwägen auf dem Grundstück Schanzweg 1a. Grundsätzlich kann die Nutzung als "fliegender Bau" bewertet werden. Da jedoch ein wesentlicher Bestandteil eines fliegenden Baus den Einzelfall und nicht eine regelmäßig wiederkehrende Nutzung erfordert, wird auch nach Wertung des Landratsamtes Augsburg das Vorhaben genehmigungspflichtig.

Eine detaillierte Betriebsbeschreibung ist den Bauunterlagen nicht zu entnehmen.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung.

Im Gremium findet eine rege Diskussion statt. BGM Goßner teilt mit, dass laut EWO in der Vergangenheit dort keine Personen angemeldet waren.

GRM Wilhelm erinnert an die Entwässerungssatzung bei einer Einleitung in den Kanal.
GRM Klemens Hutter verweist auf die Ausweisung von Stellplätzen.
Eine Wortmeldung aus dem Publikum wird vom Gemeinderat zugelassen.
Ein Anwohner der unmittelbar gegenüber wohnt teilt mit, dass im Schanzweg 1a seines Wissens von Oktober bis April oder Mai Personen dort wohnen. Es besteht ganz klar eine Wohnnutzung, die dort wohnhaften Kinder besuchen die Schule im Ort, ein Briefkasten ist ebenfalls vorhanden.

BGM Goßner wird im Nachgang zur Sitzung versuchen, über verschiedene Fachbereiche der Verwaltung diese angesprochenen Sachverhalte zu klären.
 

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Nutzungsänderung für eine wiederkehrende Abstellung ("alle paar Monate") von zwei Lagercontainern und vier Wohnwägen auf den Grundstück Schanzweg 1a das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
17
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
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