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4. (Teil-)Flächennutzungsplanänderung - Konzentrationsflächenplanung Windkraft; Abwägungsbeschlüsse im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange und Feststellungsbeschluss



BGM Goßner begrüßt alle anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
 
Es gibt keine Einwände zur Tagesordnung.

2. BGM Klemens Hutter nimmt ab 18:36 Uhr an der Sitzung teil.
GRM Wilhelm nimmt ab 18:53 Uhr an der Sitzung teil.

Sachvortrag:

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 29.08.2023 fand in der Zeit vom 15.09.2023 bis 16.10.2023 zum Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahme hat das Büro OPLA ausgewertet und dazu Abwägungsbeschluss-Vorschläge erarbeitet.

Zur Erläuterung der eingegangenen Stellungnahmen und der Vorstellung der dazu erarbeiteten Abwägungsbeschlüsse gibt Bürgermeister Goßner das Wort an Herr Dehm.

Herr Dehm erklärt anhand einer Präsentation die Grundlagen für die Planungen und erläutert das Zustandekommen der Abwägungsbeschlüsse.
Diese Präsentation ist Bestandteil des Protokolls.

Anschließend verlesen Herr Dehm und Herr Gotterbarm die eingegangenen Stellungnahmen der einzelnen Behörden und die der Bürgerinnen und Bürger und deren fachliche Würdigungen / Abwägungen.

Vor der Beschlussfassung zur Stellungnahme des Landratsamts Augsburg - Bauleitplanung merkt GRM Steiner an, dass er diesem Beschluss nicht zustimmen wird. Die untere Naturschutzbehörde regt in ihrer Abwägung an, dass noch einmal geprüft werden sollte, ob es nicht möglich ist, nur eine Konzentrationsfläche für die WEA auszuweisen. Wenn der vorliegenden Änderung zum Flächennutzungsplan so zugestimmt wird, können die Konzentrationsflächen nicht mehr verändert werden.

Bei Erläuterung der Stellungnahmen "Bürger 1" meldet sich Herr Dr. Apt zu Wort und beginnt zu sprechen. BGM Goßner unterbricht ihn und weist darauf hin, dass er bei dieser Sitzung keine Wortmeldungen der Zuhörer gestatten wird.

Des Weiteren muss BGM Goßner im Verlauf der Sitzung die Zuhörer aus gegebenem Anlass daran erinnern, dass sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen in Gemeinderatssitzungen nicht gestattet sind und, falls sie erstellt wurden, nicht veröffentlicht werden dürfen. Er fordert die Zuhörer auf, dem zu folgen und bereits erstellte Aufnahmen zu löschen.

Um 21:32 Uhr stellt BGM Goßner einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Er stellt den Antrag, die Sitzung über die laut Geschäftsordnung maximale Dauer von drei Stunden hinaus zu verlängern, bis alle Beschlüsse gefasst wurden.
Diesem Antrag stimmen die Gemeinderatsmitglieder einstimmig zu.

Die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Beschlussfassungen zu allen vorliegenden Stellungnahmen (Behörden und Bürgerinnen und Bürger) und die fachlichen Würdigungen / Abwägungen sind Bestandteil des Protokolls.

Nachdem alle Stellungnahmen fachlich gewürdigt / abgewogen und beschlossen waren, hat BGM Goßner den Vorschlag des Feststellungsbeschlusses verlesen.

Vor der Abstimmung erhält 2. BGM Klemens Hutter das Wort und erklärt, dass er Verständnis für die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger habe. Aber es sei keine eigen getriebene Entscheidung der Gemeinde, Konzentrationsflächen für WEA auszuweisen.
Er sieht die vorliegende Variante als einen vertretbaren Kompromiss an. Sowohl seitens der Rechtssicherheit als auch von den ausgewiesenen Flächen. Er ruft in Erinnerung, dass bei einer Ablehnung des Flächennutzungsplans ab Februar 2024 eine volle Privilegierung für die Errichtung von Windenergieanlagen greift, und die Gemeinde keinerlei Möglichkeit hat, auf die Standorte Einfluss zu nehmen. Er appelliert an alle Gemeinderatsmitglieder, den Flächennutzungsplan gemeinsam auf den Weg zu bringen.

Herr Dehm bekräftigt diese Aussagen und merkt an, dass das Landratsamt Augsburg die Behörde ist, die die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Sie werde dies aber nur tun, wenn er sach- und fachgerecht erarbeitet wurde. Das Landratsamt habe für diesen Genehmigungsbescheid eine Frist von einem Monat. Nach dessen Genehmigung bzw. nach Ablauf der Frist und nach Veröffentlichung durch die Gemeinde ist der Flächennutzungsplan rechtskräftig.

GRM Steiner pflichtet den Ausführungen von 2. BGM Klemens Hutter bei.

Abschließend bedankt sich BGM Goßner bei den Bürgerinnen und Bürgern für die vielen Stellungnahmen, die Ausdruck der unterschiedlichen persönlichen Gefühle sind. Dadurch waren sehr viele Abwägungen zu treffen. Er betont abschließend, dass es bei dem Thema Windkraft immer das Bestreben war, zum Wohl der Bürger und Bürgerinnen zu handeln.
 

Abwägungsbeschlüsse:
Beschluss 1 (Abwägungsbeschlüsse):
Der Gemeinderat mach sich die Abwägungen der einzelnen Stellungnahmen zu eigen und beschließt die vom Büro OPLA erarbeiteten Abwägungsbeschluss-Vorschläge in Einzelabstimmung. Die Abwägungsabhandlung des Büros OPLA ist diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.


Die Gemeinde Großaitingen beschließt im Zuge der 4. Änderung ihres Flächennutzungsplanes (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung - Windkraft) die Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung "Konzentrationsflächen Windkraft" als Rotor-In Planung fortzuführen.
 
 
Beschluss 3 (Feststellungsbeschluss):
Der Gemeinderat Großaitingen stellt die vom Büro OPLA ausgearbeitete 4. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teilflächennutzungsplanänderung Windkraft) mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 14.11.2023 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Augsburg durchzuführen.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
GRM Jakob Reißer möchte namentlich mit seiner Gegenstimme aufgeführt werden.
 

 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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