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öffentlich


Bauantrag zum Dachgeschossausbau und Antrag auf Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes in eine Beherbergungsstätte, Schnitterstraße 1



Sachvortrag:

Für das Grundstück mit der Fl. Nr. 76/5, Schnitterstraße1, wurde ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und zur Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes in eine Beherbergungsstätte eingereicht.

Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach § 34 BauGB (Einfügungsregelung).

Der Bauherr beabsichtigt den Dachgeschossausbau des Bestandsgebäudes sowie die darauffolgende Umnutzung in sechs Beherbergungszimmer mit insgesamt zwölf Betten. Da sich das gegenständliche Grundstück in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet i.S.d. §4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) befindet, ist die Errichtung einer bzw. die Umnutzung in eine Beherbergungsstätte nur ausnahmsweise zulässig.

Gemäß der staatl. Garagen- und Stellplatzverordnung sind für eine Beherbergungsstätte mit zwölf Betten zwei Stellplätze erforderlich. Der Bauherr weist vier Stellplätze nach.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung sowohl zum Ausnahmeantrag als auch zum Gesamtvorhaben.

GRM Wilhelm hat keine Bedenken der Umnutzung zuzustimmen, jedoch stellt er sich die Frage, wo die Fahrzeuge der Gäste geparkt werden, da nur vier Stellplätze nachgewiesen werden. BGM Goßner antwortet darauf, dass diese unter Umständen sogar auf der Augsburger Straße geparkt werden, was gestattet wäre. Er weist darauf hin, dass das LRA das gemeindliche Einvernehmen ersetzen dürfte, falls die Zustimmung verweigert wird, was letztlich nur eine zeitliche Verzögerung zur Folge haben wird.
GRM Hutter stellt fest, dass in Vergangenheit schon mehrfach Monteurfahrzeuge vor dem Haus geparkt hatten, die alle auf dem Grundstück Platz fanden.
GRM Böckeler regt an, sich mit der Stellplatzsatzung auseinander zu setzten, um solche Fälle künftig zu berücksichtigen.
 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Ausnahmeantrag zur Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes, Schnitterstraße 1, in eine Beherbergungsstätte zu.

Der Gemeinderat erteilt sowohl der Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes in eine Beherbergungsstätte als auch dem Dachgeschossausbau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
  5
Persönlich beteiligt:
  0
Anwesende Mitglieder:
16



Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
  2
Persönlich beteiligt:
  0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
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