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öffentlich


Richtlinie für Geldanlagen (Anlagerichtlinie)



Sachvortrag:

Der Gemeinde Großaitingen obliegt als Kommune eine besondere Verantwortung in der Verwaltung öffentlicher Gelder. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Finanzielle Risiken sind zu minimieren, spekulative Finanzgeschäfte verboten.

Die Anlagerichtlinie bildet den Rahmen für Geldanlagen der Gemeinde Großaitingen. Sie gilt für kurzfristige Geldanlagen bis 3 Jahre. Die Anlagerichtlinie schafft eine für alle Beteiligten verbindliche Vorgehensweise und Verantwortlichkeit und stellt den vom Gemeinderat vorgegeben Rahmen der Geldanlage dar, der von der Verwaltung einzuhalten ist.

Die Richtlinie entspricht einer sicherheits- und liquiditätsorientierten Anlagestrategie.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Anlagenrichtlinie zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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