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Tektur: Anbau einer Balkonanlage an das bestehende Wohn- und Geschäftshaus, Lindauer Straße 38



Sachvortrag:

Für das Grundstück mit der Fl.Nr. 28/0, Lindauer Straße 38 in der Gemarkung Großaitingen, wurde ein Bauantrag für die Errichtung eines Balkons auf der Westseite des bestehenden Gebäudes eingereicht.

Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach § 34 BauGB (Einfügungsregelung). Das oben genannte Grundstück befindet sich im Untersuchungsbereich des Innerörtlichen Entwicklungskonzepts (Rahmenplan).

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung das Büro OPLA um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Die lautet wie folgt:
      Städtebaulich trägt der angebaute Balkon nicht zu einer Verbesserung der Gestalt des öffentlichen Raumes dar. In den Grundrissen ist im EG und OG Büronutzung dargestellt, nur für die Wohnnutzung im DG würde die Wohnqualität verbessert werden können, ob es hierzu des gesamten angebauten Balkonbauwerkes bedarf ist zu hinterfragen. Die Westseite zum öffentlichen Straßenraum ist mit Sicherheit die öffentlich sensibelste Seite.
      Der Gemeinde Großaitingen wäre aus fachlicher Sicht zu empfehlen, innerhalb der Ortsdurchfahrt keinen Präzedenzfall für Balkonanbauten zu generieren, das Inner-Ortsbild würde dadurch nicht positiv gestärkt.

Die Verwaltung bezieht zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung:
      Da sich die bauplanungsrechtliche Bewertung an die gesetzlichen Grundlagen des § 34 BauGB richtet, kann das Vorhaben ausschließlich mit bauplanungsrechtlichen Versagungsgründen abgelehnt werden.
      Gestalterische Defizite fallen hierbei nicht unter das Einfügungs-Kriterium.
      Da keine planungsrechtlichen Versagungsgründe erkennbar sind, fügt sich das Gebäude unabhängig von den geschilderten ortsgestalterischen Defiziten in die Bestandbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung.


Die Gemeinderäte Anton Burkhard und Paul Steidle haben keine Einwände bzgl. der Errichtung eines Balkons, da das Gebäude etwas zurückversetzt ist.
GRM Stellinger hat keine Bedenken, sie findet, dass die Anbringung eines Balkons das Gebäude aufwertet.
GRM Böckeler hinterfragt die Auskunft vom Büro Opla und schließt sich der Meinung der Verwaltung an. Demnach kann eine Ablehnung ohne baurechtliche Ablehnungsgründe nicht erfolgen, das Einvernehmen würde vom Landratsamt ersetzt werden.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben zum Anbau einer Balkonanlage an das bestehende Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 28/0, Lindauer Straße 38, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Tel.: 08203 / 9600-0
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
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